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SHKs/WHBs

Vergabe von Administrationsrechten an studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte

Studentische Hilfskräfte (SHK) und Wissenschaftliche Hilfskräfte mit Bachelorabschluss (WHB) erhalten grundsätzlich keine Bereichsadministratorenrechte auf Fakultäts- oder Departmentsebene. 

Für andere Seiten können Bereichsadministratorenrechte nur in Ausnahmefällen und ausschließlich auf ausdrückliche Anfrage der zuständigen Führungskraft (z. B. Professur, Leitung einer Einrichtung oder Abteilung) vergeben werden.